AGB / Allgemeines

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage aller Rechtsgeschäfte,
die zwischen REGISTCAR und unseren Auftraggebern abgeschlossen werden. Die AGB werden,
durch die Auftragserteilung, vom Kunden anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der
Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen sind nur bindend, wenn die schriftliche
Zustimmung durch uns erfolgt.
Wir stehen zu unseren Geschäftspartnern in einem Dienstleistungsverhältnis und nicht in einem
Angestelltenverhältnis.

Ausgestellte Rechnungen sind bei Wiedergabe der Dokumente in Bar zu begleichen.

Für ausgewählte Firmen-/Vertragskunden besteht die Möglichkeit per Rechnung, ohne jeden Abzug
zu zahlen. Rechnungsgrundlage sind schriftlich vereinbarte Tarife zzgl. 19,00 % MwSt.

Zahlungsverzüge werden mit 11% Zinsen in Rechnung gestellt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Für das Vertragsverhältnis gilt allein das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Bremen.

HINWEIS: Die vorliegenden Vertragstexte/vorlagen sind Mustertexte. Sie wurden mit großer Sorgfalt
erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Sie sind als Anregungen und
Formulierungshilfen zu verstehen.
Sie entbinden den Verwender jedoch nicht von eigener sorgfältiger Überprüfung der konkret zu
regelnden Situation. Die Bereitsteller dieser Mustertexte/Vorlagen können demgemäß keinerlei
Haftung für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien übernehmen.
Mit dem benutzen dieser Verträge/Formulare erklären Sie sich hiermit einverstanden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dienstleistungen beim Stadtamt der Zulassungsstelle
Mit der Übergabe der Zulassungsunterlagen erteilt der Auftraggeber an uns den Auftrag für die
Zulassung oder eine andere in der Vollmacht genannte Dienstleistung. Mit dieser Auftragserteilung
wird der vereinbarte Zulassungspreis fällig. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle
erforderlichen Unterlagen, die für die Zulassung des Fahrzeuges vorliegen müssen und an uns
übergeben werden. Zulassungen/Dienstleistungen, die an der Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit
von Unterlagen scheitern, sind vom Auftraggeber trotzdem zu zahlen.

Die Servicepauschale ist pro Vorgang fällig.

Wird der Zulassungsauftrag von einem Autohändler/Autohaus/Werkstatt erteilt, der das Fahrzeug
verkauft und auf seinen Kunden zulassen möchte, haftet neben dem Fahrzeughalter auch der
Autohändler in vollem Umfang für den Ausgleich der anfallenden Zulassungsgebühren und
Dienstleistungskosten.

Eine Haftung unsererseits wegen nicht termingerechter Ausführung der Zulassung und daraus
resultierenden Folgeschäden wie z.B. Fahrzeugausfall, entstehende Reisekosten etc. ist
ausgeschlossen. Sichert REGISTCAR einen Fix-Termin zu und kann diesen aus irgendwelchen
Gründen nicht halten, ist eine Haftung trotzdem ausgeschlossen! Es werden dann legendlich die
zusätzlichen Kosten für Fix-Termine erstattet, die durch REGISTCAR erhoben wurden sind.

Für in Verlust geratene Zulassungsunterlagen oder Personalausweise, der durch REGISTCAR zu
vertreten ist, ersetzen wir die Wiederbeschaffungskosten dieser Unterlagen. Diese Kosten beinhalten
jedoch nur die anfallenden amtlichen Gebühren. Wegegeld, Wartezeiten, etc. werden nicht ersetzt.
Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die auf Grund des Verlustes eintreten, wie zum
Beispiel Fahrzeugausfall, Reisekosten, Vertragsrücktritt des Kunden, eines Autohändlers bei Verlust
des Fahrzeugbriefes und der hiermit verbundenen längeren Lieferzeit oder Ähnliches.

Der Auftraggeber bzw. Autohändler versichert, dass die im Fahrzeugbrief ausgedruckte
Identifizierungsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug
zu verfügen. Ebenso wird die Richtigkeit und Echtheit aller übergebenen amtlichen Dokumente
versichert. Der Auftraggeber bzw. der Autohändler stellt REGISTCAR von allen zivil- und strafrechtlichen
Aspekten, die durch die Übergabe unkorrekter Unterlagen entstehen könnten, frei. Der Auftraggeber
bzw. Autohändler hat uns gegenüber keinerlei Anspruch auf die Rückgabe von Unterlagen, die seitens
der Ordnungsbehörden festgehaltenen bzw. beschlagnahmt werden.